Die Mannheimer Krankenversicherung AG wurde auf die Continentale Krankenversicherung a.G. „verschmolzen“. Die Absicht zu diesem Schritt war schon seit längerer Zeit von Unternehmensseite her erklärt worden.
Mit der Eintragung im Handelsregister am 24. August 2016 ist die gesellschaftsrechtliche Integration der Mannheimer Versicherungen in den Continentale Versicherungsverbund abgeschlossen.
Laut Gesellschaftsaussage wurde nach der Genehmigung durch die BaFin und die Eintragung in das Handelsregister das gesamte Vermögen und damit auch der Versichertenbestand der Mannheimer Krankenversicherung auf die Continentale Kranken übertragen. Nun wird die Continentale Krankenversicherung a.G. für Bestandskunden der Mannheimer Krankenversicherung AG zum neuen Vertragspartner.
Wieso wurde die Vermögensübertragung von der Mannheimer Krankenversicherung zur Continentale Krankenversicherung vollzogen?
Hierzu heißt es von Unternehmensseite aus:
„Im Rahmen ihres Einstiegs bei der Mannheimer im Jahr 2012 hatte die Continentale angekündigt, einzelne Unternehmen in die jeweiligen Continentale-Gesellschaften zu integrieren. Die mamax Lebensversicherung AG wurde im Jahr 2014 auf die Continentale Lebensversicherung AG verschmolzen. Die Mannheimer AG Holding ging in der Continentale Holding AG auf. Mit der Verschmelzung des Krankenversicherers ist der Prozess nun abgeschlossen. Der Sachversicherer Mannheimer Versicherung AG bleibt als Unternehmen und eigenständige Marke erhalten und verstärkt insbesondere als Spezialversicherer für Zielgruppen dauerhaft den Verbund. „
In den nächsten Tagen werden die bisherigen Kunden der Mannheimer Krankenversicherung, die nun Kunden der Continentale Krankenversicherung sind, informiert.
Mit dem Schreiben zur Erläuterung der Vermögensübertragung erhalten die Kunden:
- eine neue Versicherungsnummer
- einen Versicherungsschein
- die Ankündigung einer neuen Versichertenkarte
Nehmen die Kunden am Lastschriftverfahren teil, brauchen sie hinsichtlich der Beitragszahlung nichts zu unternehmen. Hinsichtlich des SEPA-Lastschriftmandats tritt die Continentale die Rechtsnachfolge der Mannheimer Kranken an. Die Kunden werden mit dem Migrationsschreiben über die erste Abbuchung durch die Continentale informiert, die zum 15.09.2016 vorgesehen ist.
Verändern sich nun auch die Verträge bzw. der Versicherungsschutz der ursprünglichen Mannheimer Krankenversicherung?
In der Pressemitteilung des Continentale Versicherungsverbund vom 31. August 2016 heißt es dazu:
„Die Vermögensübertragung der Mannheimer Kranken auf die Continentale Kranken dient der Bündelung des
Krankenversicherungsgeschäfts im Continentale Versicherungsverbund. Denn der Verbund war bereits vor dem Erwerb der
Mannheimer-Versicherungsgruppe mit der Continentale Kranken als großem Versicherer an der Spitze in der Sparte
Krankenversicherung mit einer umfassenden und bedarfsgerechten Produktpalette aufgestellt.
Die Versicherungsverträge der Kunden werden selbstverständlich unverändert fortgeführt. Die Vermögensübertragung hat
für sie also keinerlei Nachteile. Im Gegenteil: Die Kunden profitieren unter anderem von der günstigeren Kostensituation der
Continentale. „
Rein zahlentechnisch dürfte die „Verschmelzung“ für Kunden durchaus interessant und von Bedeutung sein.
Laut dem Geschäftsbericht der Continentale Krankenversicherung a.G. aus dem Jahr 2015 zählte der Versichertenbestand bei der Continentalen Krankenversicherung a.G. hinsichtlich der Krankheitskostenvollversicherung 388.321 versicherte Personen. Zum Vergleich konnte die Mannheimer Krankenversicherung AG lediglich 22.594 vollversicherten Personen zählen (Quelle Geschäftsbericht der Mannheimer Krankenversicherung AG 2015).
Auch die Gegenüberstellung der sogenannten Eigenkapitalquoten dürfte aufhorchen lassen. Die Mannheimer Krankenversicherung lag hier mit 14,2 Prozentpunkten gegenüber der Continentale Krankenversicherung a.G. mit 28,6% deutlich niedriger (Quelle: Geschäftsberichte aus 2015).
Können die PKV-Tarife der Mannheimer Krankenversicherung AG noch abgeschlossen werden?
Die Mannheimer Tarife des Einzelgeschäfts werden laut Unternehmensauskunft für das Neugeschäft geschlossen, mit Ausnahme ausgewählter Tarife, die weiter im Kollektivgeschäft zur Verfügung stehen.
Weiter heißt es hierzu: „Bis zum 31.8.2016 eingehende Anträge mit Tarifen der MKV werden noch bearbeitet, da wir davon ausgehen, dass hier die Anbahnung vor der Vermögensübertragung stattgefunden hat! Danach eingehende Anträge mit MKV-Tarifen als „echtes Neugeschäft“ können nicht mehr policiert werden!“ (MKV = Mannheimer Krankenversicherung AG).
Mehr Informationen zum Thema PKV:
Auswahlkriterien zur Privaten Krankheitskostenvollversicherung
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