In meinem letzten Blogbeitrag bin ich auf die vorläufigen Zahlen zur Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemssungsrenze für das Jahr 2013 eingegangen.
Gerade die Jahrearbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist für Angestellte, die in den Systemwechsel weg von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) hin zur PKV (Private Krankenversicherung) gehen möchten, eine sehr wichtige Größe. Warum die JAEG hier so wichtig ist, lesen Sie unter der Rubrik „Wechsel zur PKV„.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung für Angestellte wird jedes Jahr neu berechnet. Geregelt wird dieser unter anderem im Paragraph 257 SGB V.
Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2013 beschlossen. Diese gelten vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates. Hier wurde nun eine Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf € 3.937,50 monatlich festgelegt.
Der maximale monatliche Arbeitgeberzuschuss zur PKV wird zum einen aus der Hälfte des um 0,9% verminderten allgemeinen Beitragssatzes, und zum anderen aus der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung errechnet. Sprich 15,5% (allgemeiner Beitragssatz für das Jahr 2013) abzüglich 0,9%, und davon die Hälfte = 7,3%.
Somit ergibt sich ein voraussichtlicher maximaler monatlicher Arbeitgeberzuschuss zur PKV für das Jahr 2013 von € 287,44 (€ 3.937,50 * 7,3%).
Natürlich kann auch immer nur höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags zur PKV arbeitgeberzuschussfähig sein, aber eben dann auch nur bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss.
Der Arbeitgeberzuschuss zur Pflegepflichtversicherung wird separat berechnet.
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