Einträge im PKV Blog. Informationen zu PKV, BU, AV und mehr. Versicherungen für Beamte und Privatpersonen:

Das Jahr 2011- ein kurzer Rückblick auf die private Krankenversicherung

31.12.2011 Thomas Schösser

… wichtige und teilweise auch außergewöhnliche Ereignisse sind im Jahr 2011 rund um den Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) geschehen. Ein Grund noch einmal kurz auf einige dieser Dinge zurück zu blicken.

Als aller erstes Ereignis ist der Wegfall der sogenannten „Dreijahresfrist“ für Angestellte, und der damit für viele Menschen verbundene erleichterte Wechsel zur PKV zu nennen. Somit konnten viele Angestellte direkt zum Jahreswechsel, Anfang 2011, in eine PKV wechseln ohne zunächst drei Jahre warten zu müssen. Auch für Berufseinsteiger mit einem entsprechenden Einkommen wurde der Systemwechsel hin zur privaten Krankenversicherung durch die gesetzliche Änderung wesentlich erleichtert.

Im Jahr 2011 hatten einige Versicherer Ihre Bedingungen aktualisiert und Klarstellungen der Bedingungsaussagen vorgenommen. Aus Verbrauchersicht größtenteils ein erfreuliches Ereignis.

Als Beispiele sind hier die Barmenia oder Alte Oldenburger, die bereits im Januar die Bedingungsveränderungen vornahmen zu nennen. Im April folgte dann u.a. die Hallesche, und im Sommer die Deutsche Ring Krankenversicherung sowie die Universa mit der Anpassung Ihrer Vertragswerke.

Im  Jahr 2011 wurden bei einigen Gesellschaften auch neue Tarifbausteine eingeführt. So brachte z.B. die Universa einen sogenannten Beitragsentlastungstarif auf den Markt.

Leider gab es daneben auch negative Schlagzeilen. So verkündeten im Sommer 2011 die DKV und die Central, dass einige ihrer „Einsteigertarife“ geschlossen werden. Speziell die Central sorgte dazu noch mit diversen Ankündigungen über hohe Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel 2011 / 2012 für Aufsehen.

Das Bundeskabinett beschloss im November 2011 die Eckpunkte zur Umsetzung der Pflegereform. Geplant sind „gezielte Verbesserungen für Pflegebedürftige, insbesondere für Demenzkranke, aber auch für pflegende Angehörige“. Die Finanzierung der Pflegeversicherung soll auf „eine nachhaltigere Grundlage“ gestellt werden. Bleibt abzuwarten, was sich wie genau im Detail durch die Reform an Änderungen ergeben wird. . .

Zum Abschluss möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich bei den Besuchern und Lesern meiner Seite und für die vielen ausgesprochenen Empfehlungen bedanken. Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr 2012. Bleiben Sie gesund.

„Wieso soll ich eine BU abschließen? – Der Versicherer verweist mich doch eh in einen anderen Beruf“

15.12.2011 Thomas Schösser

. . . diese oder ähnliche Aussagen hört man in Bezug auf Versicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) nicht selten.  Viele ältere Verträge hatten tatsächlich eine sogenannte Verweisungsklausel integriert, und auch das neue Versicherungsvertragsgesetz gibt den Versicherern zumindest die Möglichkeit eine abstrakte Verweisungsdefinition im Bedingungswerk zu vereinbaren.

Deshalb gehe ich heute auf das Thema der Verweisungsmöglichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ein, um diesen Teilbereich der BUV näher zu beleuchten.

Die Versicherungsbranche unterscheidet in der BU-Versicherung zwischen der sogenannten „abstrakten“ und „konkreten“ Verweisung. Was ist das überhaupt? Was kann das für mich als Kunde einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedeuten?

In diesem Blog-Artikel gehe ich zunächst nur auf das Thema „abstrakte Verweisung“ ein. Über den Bereich der konkreten Verweisung habe ich einen separaten Blogbeitrag verfasst.

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Neuer Tarif „PBE“ der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG zur Beitragsermäßigung im Alter

12.12.2011 Thomas Schösser

Zum 1. Januar 2012 ergänzt die Alte Oldenburger ihr Tarifsortiment um einen sogenannten Beitragsentlastungstarif. Mit diesem optionalen Baustein können für die sog. „Grundtarife“ der Krankheitskostenvollversicherung der Alte Oldenburger neben den tariflichen Altersrückstellungen und dem gesetzlichen Zuschlag, zusätzlich eine Beitragsreduzierung für das Alter aufgebaut werden.

Viele Versicherer bieten zur Zeit schon Beitragsentlastungstarife, wie z.B. die HALLESCHE mit dem Tarif „MBflex“, die RuV mit dem Baustein „WBET“ oder die Universa mit ihrem erst im Jahr 2011 eingeführten „BEflex“ für das Alter an.

Allerdings ist kein Tarif wie der andere, weshalb ich nun auf das neue Produkt der Alte Oldenburger etwas näher eingehen werde. Den ganzen Beitrag lesen »

Mein Kommentar zum Focus Money-Vergleich von Beihilfetarifen für Beamte

29.11.2011 Thomas Schösser

Vor kurzem habe ich erst zum Focus-Money-Test über die  TOP-Tarife der privaten Krankenversicherung meinen Kommentar abgegeben. Nun habe ich auch den Test über die Beihilfetarife der Ausgabe 47/2011 von Focus-Money gelesen. Leider bin ich dort wieder auf so manche Aussagen gestoßen, deren Inhalte ich nicht teilen kann. Zu einigen mache ich hier nun ein paar Anmerkungen.

Wie auch im vorherigen Test der Ausgabe 43/2011 arbeitete Focus-Money in diesem Vergleich mit dem Analysehaus „Franke und Bornberg“ zusammen. Im Artikel heißt es, ZITAT:

„Die Krankenversicherungsexperten von Franke und Bornberg (FB) haben zahlreiche Leistungskriterien der Beamtentarife detailliert analysiert und bewertet. Da FB aber noch kein komplettes Rating für die Beihilfetarife hat, wird die erreichte Gesamtpunktzahl über alle von den FB-Experten bewerteten Kriterien angegeben. […] “ ZITAT Ende.

Stellt sich die Frage, welche Kriterien denn genau bewertet wurden, und heißt „kein komplettes Rating“, dass man mit der Auswertung noch nicht ganz fertig ist? Das würde zumindest erklären, warum einige Beihilfeversicherer, wie z.B. die Inter, LKH oder Continentale im Test gar nicht erst auftauchen.

Wie im Vorgängertest wurden auch hier neben den Leistungen zusätzlich noch die Beiträge und die Bonität des Versicherers bewertet und damit das Gesamtergebnis erstellt, was dem Grunde nach erst einmal nicht ungewöhnlich ist.

Meines Erachtens ist dieses Vorgehen für einen realen Kunden aber nicht wirklich zielführend, denn erstens ist die Beitragshöhe unter anderem auch vom Gesundheitszustand des Einzelnen und der jeweiligen Risikobewertung des Versicherers abhängig. Die Beitragseinstufung erfolgt daher in vielen Fällen individuell und eben nicht nach der Beitragstabelle des Versicherers.

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Blog-Serie über Kriterienfragebogen zur PKV – Thema Obliegenheit zur Meldung von Krankenhausaufenthalten

24.11.2011 Thomas Schösser

Heute geht es in meiner Blog-Serie über den Kriterienfragebogen zur PKV um das Thema einer in den MB/KK 2009 (Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung – Stand 01. Januar 2009) hinterlegten Obliegenheit.

Im Paragraph 9 der MB/KK 2009 – Stand 01. Januar 2009 findet man unter anderem folgende Passage:

„§ 9 Obliegenheiten
(1) Jede Krankenhausbehandlung ist binnen 10 Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen. […]“

Mittlerweile verzichten die meisten Vertragswerke privater Krankenversicherer auf diese Obliegenheit. Allerdings gibt es auch heute noch Tarife, welche diese Regelung im Kleingedruckten hinterlegt haben.

Was passiert bzw. was kann der Krankenversicherer tun, wenn man diese Melde- bzw. Anzeigepflicht vergisst oder versäumt?

Die Antwort findet man u.a. im Paragraph 10 der MB/KK 2009 –  Stand 01. Januar 2009. Dort heißt es u.a.:

„§ 10 Folgen von Obliegenheitsverletzungen
(1) Der Versicherer ist mit den in § 28 Abs. 2 bis 4 VVG vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der in § 9 Abs. 1 bis 6 genannten Obliegenheiten verletzt wird. […]“

Nun stellt sich die Frage, was sich genau im Paragraph 28 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), auf welchen die Musterbedingungen verweisen verbirgt?

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Focus-Money PKV-Test von „TOP-Tarifen“ Ausgabe 43/2011 und mein Kommentar dazu

18.11.2011 Thomas Schösser

In der Ausgabe 43 des Focus-Money wurden sogenannte „TOP-Tarife“ privater Krankenversicherer bewertet und miteinander verglichen. Beim lesen dieses Focus-Money-Aritkels bin ich auf so manche Aussagen gestoßen, die ich so nicht stehen lassen kann. Auf einige werde ich gleich noch näher eingehen. Zunächst aber noch etwas allgemeines.

Aus meiner Sicht gibt es ein grundlegendes Problem, das ich an solchen Tests sehe. Nämlich, dass der ein oder andere ausschließlich aufgrund eines Beitrags irgendeiner Zeitschrift einen privaten Krankenversicherungsvertrag kauft und denkt, es sei allgemein „der beste Tarif“.

Derweil weiß jeder PKV-Profi, dass es keine „beste private Krankenversicherung“, sondern lediglich eine möglichst gut passende PKV für den Einzelnen gibt, denn jeder hat andere Wünsche und Vorstellungen.

Aber nun zurück, zum Focus Money-Artikel der Ausgabe 43/2011…

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Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung für das Jahr 2012

10.11.2011 Thomas Schösser

Jedes Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung neu berechnet. In einem meiner letzten Blog-Beiträge bin ich bereits auf die vom Bundeskabinett beschlossene Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2012 eingegangen.

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt im Jahr 2012 wie auch im Vorjahr bei 15,5%, wovon 0,9% der Arbeitnehmer alleine zu tragen hat. Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt jedoch im Vergleich zum Vorjahr auch der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung.

Zu bemerken ist noch, dass die vom Bundeskabinett beschlossene Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss. Es handelt sich daher noch um vorläufige Zahlen. Die Verabschiedung durch den Bundesrat wird voraussichtlich am 25.11.2011 erfolgen.

Wie hoch ist denn nun der voraussichtliche maximale Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung für das Jahr 2012 ?

Selbstverständlich kann immer nur die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags zur privaten Krankenversicherung als Arbeitgeberzuschuss angesetzt werden, aber eben auch immer nur höchstens bis zur Grenze des maximalen Arbeitgeberzuschusses. Der maximale Arbeitgeberzuschuss wird wie folgt berechnet (siehe dazu u.a. auch § 257 SGB V):

Monatliche Beitragsbemessungsgrenze x Hälfte des um um 0,9% verminderten allgemeinen Beitragssatzes der GKV

Also ab dem Jahr 2012 würde sich dann folgender maximaler monatlicher Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung ergeben:

€ 3.825 x 7,3% (15,5% um 0,9% vermindert / 2) = € 279,23

Der maximale Arbeitgeberzuschuss für die Pflegepflichtversicherung wird separat berechnet.

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie mich gerne kontaktieren.

Weiterführende Informationen:

Ebook und Kriterienfragebogen zur PKV

Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2012 vom Bundeskabinett beschlossen

02.11.2011 Thomas Schösser

Wie in jedem Jahr wird zur Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze die Einkommensentwicklung in Deutschland betrachtet.

Anfang Oktober 2011 hat das Bundeskabinett die sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen, in welchen auch die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) enthalten sind, in einer Verordnung beschlossen. Dieser Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen, daher handelt es sich noch um vorläufige Zahlen.

Wie hoch ist die voraussichtliche Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2012 ?

Die vom Bundeskabinett beschlossene Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2012 wurde nun auf € 45.900,- im Jahr, beziehungsweise € 3.825,- monatlich erhöht.

Im Vergleich zum Vorjahr sieht der Beschluss ebenso eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2012 auf € 50.850,- pro Jahr, bzw. € 4.237,50 pro Monat vor. Zum Vergleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2011 beträgt  € 49.500,-. Gemeint ist hierbei die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach Paragraph 6 Absatz 6 SGB V.

Eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren (siehe auch § 6 (7) SGB V). Hier sieht der Beschluss des Bundeskabinetts eine Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2012 von € 45.900,- vor.

Weiterführende Informationen:

Informationen zum Wechsel in eine private Krankenversicherung

Auswahlkriterien PKV

Kriterienfragebogen zur PKV

Berufsunfähigkeitsversicherung auch für rein verwaltend tätige und im Büro arbeitende Menschen sinnvoll?

28.10.2011 Thomas Schösser

Viele Fragen sich, ob man als rein im Büro arbeitende Person überhaupt „so leicht“ berufsunfähig werden kann? Haben es BU-Versicherer wirklich „leichter“ eine Leistung für einen ausschließlich im Büro tätigen Menschen abzulehnen?

Einige Angestellte denken,  eine Berufsunfähigkeitsversicherung wäre für sie nicht sinnvoll. Aussagen wie beispielsweise  „Im Büro kann ich nicht so einfach BU werden, da ich den ganzen Tag am Schreibtisch sitze. Was soll da schon passieren? “ sind da nicht selten…

In vielen Köpfen ist die Vorstellung von dem hart körperlich arbeitenden Bauarbeiter zugegen, der auf Grund eines schweren Bandscheibenvorfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dieses Situation kann sich jeder gut vorstellen.

Allerdings gibt es noch eine Vielzahl anderer Krankheiten, die eine Berufsunfähigkeit auslösen können. In diesem Zusammenhang ist es interessant einen Blick in die offizielle Statistik der Deutschen Rentenversicherung mit dem Titel „Indikatoren zu Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) im Zeitablauf – Stand: Juni 2011“ zu werfen.

Natürlich ist die eine Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht das gleiche wie eine Rentenleistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag, gelten doch unterschiedliche Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen. Allerdings erkennt man an dieser Statistik meines Erachtens sehr gut, was u.a. alles zu einer Beeinträchtigung der Arbeitskraft führen kann und wo Risiken bestehen, die man vielleicht bisher noch nicht so gesehen hat.

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Vortrag bei der IHK-Veranstaltung „EXISTENZ 2011“ für Jungunternehmer und Existenzgründer

21.10.2011 Thomas Schösser

Auch dieses Jahr werde ich im Rahmen der “ EXISTENZ 2011 „, einer Veranstaltung der IHK für München und Oberbayern, einen Vortrag zum Thema Private Krankenversicherung (PKV)für Existenzgründer und Jungunternehmer halten.

Neben allgemeinen Informationen rund um die PKV, wird mein Vortrag auch auf Inhalte von einigen PKV-Einsteigertarifen für Existenzgründer eingehen, sowie Tipps für die Suche einer geeigneten Privaten Krankenversicherung geben.

Fragen wie. . .

  • Wie unterscheiden sich private und gesetzliche Krankenversicherungen voneinander?
  • Was kostet eine PKV eigentlich?
  • Ist eine private Krankenversicherung für Existenzgründer die richtige Wahl?
  • Worauf sollte man bei der Auswahl und beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung auf jeden Fall achten?

. . . werden in meinem Vortrag beleuchtet werden.

Selbstverständlich werde ich vor Ort auch Ihre Fragen direkt beantworten.

Die Veranstaltung „EXISTENZ 2011“ findet am Samstag, den 12. November 2011 in München, im M,O,C,  in der Lilienthalallee 40 statt. Mein Vortrag beginnt um 12.45 Uhr im Raum C117. Ich freue mich auf Ihren Besuch.