Einträge im PKV Blog. Informationen zu PKV, BU, AV und mehr. Versicherungen für Beamte und Privatpersonen:

Condor jetzt auch Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte auf Widerruf und Probe

22.01.2019 Thomas Schösser

Die CONDOR Lebensversicherungs-AG hat nun im Januar 2019 einen neuen Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tarif mit verbesserten Regelungen für Beamte auf den Markt gebracht.

Insgesamt betrachtet gibt es auf dem deutschen Markt der Berufsunfähigkeitsversicherungen nur wenige Versicherer, die eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) in Ihren Bedingungswerken verankert haben.

Dabei hatte die CONDOR auch bereits schon in früheren BU-Tarifen eine spezielle Regelung für Beamte auf Lebenszeit, nicht aber für Beamte auf Widerruf oder Probe.

 

Mit dem neuen BU-Tarif Stand 01.01.2019 (Tarifkürzel „9T06“) hat nun die Condor auch für Beamte auf Widerruf und Probe eine DU-Klausel eingeführt. Den ganzen Beitrag lesen »

BU mit Diabetes Typ 1 Als Diabetiker gut versicherbar?

14.01.2019 Thomas Schösser

Diabetes mellitus gilt für viele Berufsunfähigkeitsversicherungen als absolute Ablehnungsdiagnose. Gerade Typ 1-Diabetiker haben es besonders schwer einen adäquaten Schutz gegen den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) zu erhalten.

Dennoch lehnt nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung gleich generell jeden Diabetiker ab. Insbesondere bei Typ 2-Diabetes (sog. Altersdiabetes) gibt es einige Anbieter, die in eine genauere Prüfung einsteigen und gegebenenfalls Versicherungsschutz für den Fall der BU bieten.

Schwieriger haben es Menschen mit der Diagnose Diabetes Typ 1. Hier gibt es wenige BU-Anbieter die überhaupt in eine Risiko-Prüfung einsteigen.

 

Welche Möglichkeiten bietet der Markt  der Berufsunfähigkeitsversicherung für Menschen mit Diabetes Typ 1?

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Warum gibt es in der PKV Beitragserhöhungen? Darf die PKV solche erhöhen durchführen?

22.12.2018 Thomas Schösser

Zum Jahreswechsel 2018 auf 2019 finden wieder bei einigen Privaten Krankenversicherung Beitragsanpassungen statt. Warum erfolgt denn eigentlich überhaupt eine solche Beitragserhöhung in der PKV?

In diesem Artikel geht es um die grundlegende Thematik der Beitragskalkulation in der PKV. Zu diesem komplexen Thema oft gestellte Fragen werde ich hier versuchen verständlich zu beantwortet. Dazu beschäftigen wir uns in diesem Artikel damit wie eigentlich ein PKV-Tarif dem Grunde nach berechnet / kalkuliert wird.

 

Wie wird eine Private Krankenvollversicherung kalkuliert?

 

Vereinfacht dargestellt schaut sich der Versicherer vor dem Vertragsabschluss an, wer sich eigentlich genau bei ihm versichern möchte, sprich:

  • Alter der Person bei Vertragsbeginn,
  • Gesundheit der Person bei Vertragsbeginn (gegebenenfalls kommt es zu einem Risikozuschlag welcher bei Vertragsbeginn vereinbart werden könnte),
  • gewählter Tarif (gewünschter Leistungsumfang)
  • Bei Bisextarifen war noch das Geschlecht der Person relevant (bei den Unisextarifen spielt das Geschlecht keine Rolle mehr)

 

Zur vereinfachten Darstellung nehmen wir einmal fiktiv an, dass der Versicherer nur einen einzigen Tarif anbietet, und alle Kunden bei Vertragsbeginn gleichermaßen gesund wären.

Nun muss die Private Krankenversicherung kalkulieren, wie lange der Kunde ab Vertragsbeginn gerechnet noch leben wird, und natürlich wie viel Krankheitskosten er in dieser Restlebensphase noch haben, besser gesagt verursachen wird.

Vereinfacht dargestellt wird dann diese veranschlagte Summe auf die Restlaufzeit verteilt. Selbstverständlich ist es so, dass durchschnittlich gesehen eine 20jährige Person weniger Kosten verursacht als eine 80jährige Person (Ausnahmen bestätigen die Regel, deshalb „durchschnittlich“).

Somit bezahlt bei diesem Modell der junge Kunde mehr als eigentlich zur Deckung seiner durchschnittlichen Kosten benötigt wird. Deshalb hat ein junger PKV-Kunde also einen Überschuss, sprich einen Sparanteil in seinem Beitrag inkludiert, die sogenannten Altersrückstellungen. Dazu später gleich noch mehr…

 

Gibt es Regeln wie ein Privater Krankenversicherer seine Tarife kalkuliert, oder kann er machen wie er es meint? Dürfen Sie Versicherer einfach wie sie möchten die Beiträge erhöhen?

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2019: Versicherungspflichtgrenze, Höchstbeitrag der GKV, maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2019!

13.11.2018 Thomas Schösser
  • Wie hoch ist die GKV-Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2019?
  • Wie hoch fällt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2019 aus?
  • Wie hoch ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung 2019?
  • Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Jahr 2019?

 

Mit den sog. Sozialversicherungsrechengrößen können diese Fragen errechnet und beantwortet werden. In diesem Blogbeitrag gehe ich auf die Werte, welche für das Jahr 2019 voraussichtlich gelten werden ein.

Mit Wirkum zum 01.01.2019 tritt darüberhinaus das GKV-VEG (GKV-Versichertenentlastungsgesetz) in kraft. Das Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) will dafür sorgen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zukünftig wieder paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden (dazu später mehr).

Die Höhe der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung jedes Jahr aufs neue berechnet und entsprechend angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte den Referentenentwurf für das Jahr 2019 Anfang September 2018 vor. Darin werden die Sozialversicherungsrechengrößen benannt aus denen man die genannten Werte ableiten kann.

Da die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Jahr 2019 vor Verkündung im Bundesgesetzblatt erst von der Bundesregierung beschlossen und vom Bundesrat abgesegnet werden müssen, sind die folgenden Angaben und Zahlen in diesem Artikel zunächst alle vorbehaltlich, sprich (noch) nicht verbindlich!

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze der GKV im Jahr 2019

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Debeka PKV Beamtentarife B BC WL ein Blick ins Kleingedruckte

02.02.2018 Thomas Schösser

Welche Leistungen bietet die PKV Debeka für Beamte wirklich? Dazu nehmen wir die Bedingungen der Tarife B BC und WL genauer unter die Lupe und sehen was sie leisten bzw. was wie versichert ist. Gibt es Nachteile? Das werden wir sehen.

Gerade die PKV-Tarife des Debeka Krankenversicherungsverein a. G. für Beihilfeberechtigte genießt unter den Beamten einen hohen Bekanntheitsgrad. Laut Geschäftsbericht des Jahres 2016 waren über 2 Millionen vollversicherte Personen bei der Debeka privat krankenversichert.

Da die Unisextarife quasi erst ab dem Jahr 2013 auf den Markt kamen, werden wahrscheinlich viele dieser Personen in den sogenannten Bisextarifen versichert sein.

Da neue Verträge nur noch in der Unisextarifwelt abgeschlossen werden können, wird dieser Artikel auf die Unisextarife der Debeka für Beihilfeberechtigte eingehen.

Wichtig: Die Bisextarifwelt unterscheidet sich im Leistungsspektrum in vielen Bereichen grundsätzlich von der Unisextarifwelt. Die Leistungen der beiden Tarifwelten der Debeka sind NICHT identisch!

 

Die Wahl einer Privaten Krankenversicherung ist eine Entscheidung fürs Leben

Das Vertragswerk, sprich das Bedingungswerk regelt was wie genau versichert ist. Natürlich aber auch was nicht versichert ist. Diese Vertragswerke sind sozusagen des Pudels Kern bei allen Privaten Krankenversicherungen. Im Zweifel ist das Bedingungswerk immer das, worauf man sich als Kunde berufen kann.

Deshalb sollte man VOR Abschluss eines so wichtigen Vertrags immer das „Kleingedruckte“ durchleuchten und prüfen, ob Ihre Wünsche an den Versicherungsschutz auch tatsächlich erfüllt werden.

Ein gut gemeinter allgemeiner Ratschlag: Nehmen Sie stets die Beratung eines Fachmanns zum Thema PKV in Anspruch bevor Sie eine finale Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten alleine ohne professionellen Rat eine solch wichtige Entscheidung für oder gegen einen Tarif zu treffen, selbst wenn Sie bereits etliche Artikel, Vergleichtests, Bewertungen und Meinungen gelesen / gehört haben.

Die individuelle Betrachtung Ihrer persönlichen Situation und Anforderungen hat oft einen wesentlichen Einfluss auf die Empfehlung eines außenstehenden neutralen Fachmanns.

Bevor Wünsche und Ziele benannt werden können, sollte zunächst klar sein welche Fallstricke und Besonderheiten es auf dem Markt der PKV überhaupt gibt. Wie viel z.B. dieses oder jenes Hilfsmittel, die Behandlung, die Arzneimittel etc. kosten, und welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt diese Kosten abzusichern.

In meinen Beratungsgesprächen nutze ich meinen Kriterienfragebogen zur PKV als roten Faden, um nichts wesentliches zu vergessen. Diesen können Sie gratis downloaden.

In diesem Artikel werde ich nun beispielhaft einige von mir ausgewählte Leistungsinhalte der Unisex-Tarifwelt der Debeka für Beamte herausgreifen und darauf allgemein eingehen, zudem aus den Bedingungen auszugsweise zitieren, auf einige Pukte hinweisen, und meine persönliche Sichtweise zum besten geben. Fettmarkierungen in den Zitaten sind teilweise von mir eingefügt worden.

Die Angaben wurden mit großer Sorgfalt gemacht, sind jedoch stark vereinfacht und keinesfalls vollständig! Die folgenden Beschreibungen sind also allgemein gehalten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, und geben keinen kompletten Einblick der vertraglich hinterlegten Leistungen wieder. Klar ist auch, dass neben den Regelungen im Tarif auch die „medizinische Notwendigkeit“ und „Angemessenheit der Leistungen“ nach den Musterbedingungen beachtet werden muss. Es kann also daraus kein pauschaler Leistungsanspruch abgeleitet werden. Zudem kann es von Seiten des Versicherers immer zu anderen Interpretationen der Bedingungen kommen. Ein Anspruch / Ausschluss eines bestimmten Leistungsumfangs kann aus diesem Artikel nicht hergeleitet werden.

Grundlage für meine Beschreibungen sind folgende Bedingungen / Druckstücke:
(Quelle vom 18.01.2018: https://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/index.html)

„Krankenversicherung (ab 21.12.2012 abgeschlossene Unisex-Tarife)“

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung – Stand: 1. Januar 2017 –
Teil I: Musterbedingungen 2009 (MB/KK 2009); Druckstücknummer B KV 1 (01.01.2017)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung Teil II mit den jeweiligen Tarifbedingungen:
Haupttarif: Tarif „B“ Druckstücknummer C KV 104 (01.10.2017) Stand 01. Oktober 2017

und Zusatztarife:

Tarif „WL“ Druckstücknummer C KV 105 (01.10.2017) Stand 01. Oktober 2017
Tarif „BC“ Druckstücknummer C KV 106 (01.10.2017) Stand 01. Oktober 2017

 

Allgemein zur Struktur des Tarifwerks der Debeka

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Leistungen des PKV-Tarif C.Select der HALLESCHE für Beamte

30.12.2017 Thomas Schösser

Mehr über die Leistungen des PKV-Tarifs für Beamte „C.Select“ der HALLESCHE nun in diesem Blog. Das Tarifprogramm C.Select der HALLESCHE  Krankenversicherung a.G. ist seit September 2016 wieder für die Unisextarifwelt ins Sortiment der PKV-Tarife aufgenommen worden.

Somit verfügt der Versicherungsverein HALLESCHE neben dem Tarifwerk „Primo B“ nun noch über ein zweites Tarifwerk für Beamte und deren beihilfeberechtigten Angehörige, dem „C.Select“.

Über die Einführung und die Besonderheiten innerhalb der Annahmepolitik der C.Select-Tarifserie der Hallesche habe ich bereits einen separaten Artikel geschrieben. Wenn Sie sich näher mit dem Tarif beschäftigen, so sollten Sie auch diesen Artikel unbedingt lesen.

Als Versicherungsmakler mit dem Schwerpunkt PKV gehe ich in diesem Blogartikel jetzt gerne näher auf einige Leistungen und Besonderheiten der C-Tarifereihe für Beamte der HALLESCHE ein.

Welche Leistungen bietet die Tarifwelt des C.Select der Hallesche Krankenversicherung?

Um zu verstehen was wie genau erstattungsfähig ist, muss man sich zunächst immer den grundlegenden Aufbau der Bedingungen ansehen.

Der Hauptteil der Versicherungsbedingungen der C.Select-Tarife sind in 3 Bedingungsteile untergliedert. Zum einen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, bestehend aus den MB/KK 2009 und den Allgemeinen Tarifbedingungen (TB/KK 2013), sowie den Tarifen selbst. Zusätzlich gibt es noch ein Heilmittelverzeichnis sowie ein Preis- und Leistungsverzeichnis etc., auf die ich später noch kurz eingehen werde.

Der Artikel bezieht sich auf folgende Bedingungen HALLESCHE Krankenversicherung a.G.  (Tarife) mit folgenden Druckstücknummern (jeweils Stand Januar 2018):

 

  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung; Teil 1 Musterbedingungen 2009 (MB/KK 2009) und Teil II Tarifbedingungen (TB/KK 2013) Druckstücknummer PM 22u-08.17
  • Tarif CAZ (Tarif für ambulante Heilbehandlung, Kur- und Rehabehandlung, Zahnärztliche Leistungen) Druckstücknummer PM 69u – 07.16
  • Tarif CSR (Tarif für stationäre Heilbehandlung im Mehrbettzimmer, stationäre Anschlussheilbehandlung) Druckstücknummer PM 70u – 07.16
  • Tarif CG (Tarif für stationäre Heilbehandlung mit Leistungen für Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung) Druckstücknummer PM 13u – 09.16
  • Tarif CSD. (Tarif für Kostenerstattung der Differenz zwischen dem Unterkunftszuschlag im Ein- und Zweibettzimmer) Druckstücknummer PM 26u – 07.16
  • Tarif BE (Beihilfeergänzungstarif) Druckstücknummer PM 87u -02.15

 

Mein Kommentar und meine Ausführungen beziehen sich auf die Leistungen / Vertragsinhalte vom Januar 2018, sprich zum Datum der der Veröffentlichung dieses Artikels.

 

In diesem Artikel werde ich nun beispielhaft einige von mir ausgewählte Leistungsinhalte des genannten C-Tarifprogramms herausgreifen und darauf allgemein eingehen, und zudem aus den Bedingungen auszugsweise zitieren. Die Angaben wurden mit großer Sorgfalt gemacht, sind jedoch stark vereinfacht und keinesfalls vollständig! Die folgenden Beschreibungen sind also allgemein gehalten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, und geben keinen kompletten Einblick der vertraglich hinterlegten Leistungen wieder. Klar ist auch, dass neben den Regelungen im Tarif auch die „medizinische Notwendigkeit“ und „Angemessenheit der Leistungen“ beachtet werden muss. Deshalb kann daraus kein pauschaler Leistungsanspruch abgeleitet werden. Zudem kann es von Seiten des Versicherers immer zu anderen Interpretationen der Bedingungen kommen. Ein Anspruch / Ausschluss eines bestimmten Leistungsumfangs kann aus diesem Artikel nicht hergeleitet werden.

 

Allgemein zur Struktur des Tarifwerks C.Select

Mit dem Tarifbaustein „CAZ“ werden die Bereiche „Ambulant“ und „Zahn“ in einem Tarif zusammengefasst. Den Teil der stationären Regelleistungen übernimmt der Tarif „CSR“. Optional können dann noch die stationären Wahlleistungstarife „CG“ und „CSD“ zusätzlich vereinbart werden.

Um die Voraussetzungen der Pflichtversicherung nach § 193 VVG zu erfüllen, müssen mindestens die Tarife „CSR“ und „CAZ“ gemeinsam abgeschlossen werden. Einige andere Anbieter haben einen separaten Zahntarif, welcher für die Erfüllung der Versicherungspflicht nicht notwendig ist. Dieser könnte dann bei diesen Versicherern auf Wunsch auch ausgespart werden. Da der Tarif CAZ aber wie erwähnt den ambulanten und zahnärztlichen Bereich kombiniert, ist diese Variante in der Konstellation der neuen Unisex-C.Selectreihe nicht möglich.

Laut Aussagen der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. sind die C.Select-Unisextarife mit 2,5% Rechnungszins kalkuliert worden. Die meisten PKV-Unternehmen haben bis dato (30.12.2017) dagegen einen höheren Rechnungszins in ihrer PKV-Tarif-Kalkulation hinterlegt.

 

Wie „liest“  bzw. „versteht“ man die Leistungsinhalte einer PKV für einen Beamten?

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Beitragsbemessungsgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze 2018

10.10.2017 Thomas Schösser

2018: Versicherungspflichtgrenze, Höchstbeitrag der GKV, maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2018!

 

  • Wie hoch ist die GKV-Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2018
  • Wie hoch fällt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2018 aus?
  • Wie hoch ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung 2018?
  • Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Jahr 2018?

 

Alle diese Fragen können mittels der sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen beantwortet werden. In diesem Blogbeitrag gehe ich auf diese Werte die für das Jahr 2018 gelten ein.

Die Höhe der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung jedes Jahr aufs neue berechnet und gegebenenfalls angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte den Referentenentwurf für das Jahr 2018 Anfang September 2017 vor. Darin werden die Sozialversicherungsrechengrößen benannt aus denen man die genannten Werte ablesen bzw. ableiten kann… Den ganzen Beitrag lesen »

PKV für Polizeianwärter mit nur 1 Gesundheitsfrage

06.08.2017 Thomas Schösser

Einige Versicherer bieten für Polizeidienstanwärter vereinfachte Gesundheitsfragen zur Anwartschaftsversicherung auf eine PKV (Private Krankenversicherung) an. Was eine Anwartschaft ist, und wie die genannte Aktion eines bestimmten Versicherers genau aussieht, darum geht es in diesem Blogartikel.

Polizeianwärter müssen bei Ihrem Aufnahmeverfahren eine strenge medizinische Untersuchung auf Diensttauglichkeit durchlaufen. Erfüllen sie die Anforderungen des Dienstherrn nicht so unterbleibt die Ernennung.

Viele Anwärter für den Polzeidienst haben Anspruch auf sogenannte freie Heilfürsorge. Nach Ende der Ausbildung und Einstellung in den Polizeidienst wandelt sich bei vielen die Versorgungsituation. Einige haben dann einen Beihilfeanspruch und können diesen mit Abschluss einer Privaten Krankenvollversicherung (PKV) für sich vollumfänglich nutzen.

Während der Phase der freien Heilfürsorge benötigt der Polizist nach wie vor eine Pflegepflichtversicherung, diese ist wie der Name schon sagt per Gesetz pflicht, und muss jeder haben. Der Teil der Privaten Krankenvollversicherung ist jedoch in der Zeit der freien Heilfürsorge noch nicht notwendig.

 

Gesundheitsstatus bewahren bzw. sichern!

Endet der Anspruch der freien Heilfürsorge und entsteht der Beihilfeanspruch bei dem Polizisten, so werden Viele eine PKV abschließen wollen. Wird erst dann reagiert, so müssen bei Abschluss Gesundheitsfragen des jeweiligen Versicherers beantwortet werden.

Die meisten Versicherer bieten allerdings schon in der Anwärterphase des Polizisten (und auch für andere Berufsgruppen) Anwartschaftsversicherungen an. Diese stellt eine Option auf Abschluß einer PKV für Polizeianwärter ohne erneute Gesundheitsprüfung dar.

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BU der Signal Iduna mit verkürzten Gesundheitfragen

11.05.2017 Thomas Schösser

Die BU der Signal Iduna kann nun für einige Berufe mit verkürzten, vergleichsweise vereinfachten Gesundheitsfragen beantragt werden.

Im Gegensatz zu manch anderen Berufsunfähigkeitsversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen, handelt es sich hierbei nicht um keine zeitlich begrenzte Aktion, sondern um eine dauerhafte Möglichkeit mit vereinfachter Gesundheitsprüfung eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen.

Wichtig: Es handelt sich um eine Annahmepolitik, welche naturgemäß jederzeit wieder geändert werden, und auch abgeschafft werden könnte!

 

Voraussetzungen für die verkürzten Gesundheitsfragen für die BU der Signal Iduna

Die verkürzten Gesundheitsfragen wird von der SIGNAL IDUNA zur Zeit angeboten, wenn u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  •  Die monatliche Berufs-(Erwerbs)unfähigkeitsrente beträgt maximal 1.000 EUR
  •  Der Beruf der versicherten Person wird in der Berufsgruppe A++, A+ oder A eingestuft (Interne Einstufung des Versicherers)
  •  Das Höchsteintrittsalter von 40 Jahren wird nicht überschritten

Außerdem gilt die verkürzte Gesundheitsprüfung nicht für Abschlüsse in der „Existenzgründerregelung“ Den ganzen Beitrag lesen »

Allianz BU Aktion für Rechtsanwälte Notare Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmensberater Patentanwälte

11.04.2017 Thomas Schösser

Allianz BU Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen für Mitglieder im Bund der Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (BDASW). Die Allianz Lebensversicherungs-AG bietet zur Zeit für einen bestimmten Personenkreis erleichterte Gesundheitsfragen für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Damit reiht sich die Allianz in die immer häufiger werdenen BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsprüfungen ein.

Bei dieser Aktion handelt es sich um eine besondere Annahmepolitik die jederzeit von Seiten der Allianz wieder beendet werden kann. Welche Fragen werden denn jetzt eigentlich genau im Aktions-Antrag gestellt? Wer kann daran teilnehmen? Dieser Artikel gibt Antworten darauf.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die private Berufsunfähigkeitsversicherung, also z.B. nicht auf die betriebliche Altersvorsorge.

Darüber hinaus wird in diesem Aritkel auf die Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, Spielregeln dieser BU-Aktion nur stark verkürzt,  also nicht vollständig eingegangen. Alle Angaben sind vorbehaltlich.

 

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