Zum Jahreswechsel ist es bei vielen Tarifen privater Krankenversicherer wieder soweit. Die Beiträge und / oder die vereinbarte Selbstbeteiligung wird erhöht. Vielen Fragen sich warum?
Grundsätzlich kann es hierfür unterschiedlichste Gründe geben. Steigen beispielsweise die Gesundheitskosten oder erhöht sich die Lebenserwartung der Bevölkerung, hat dies natürlich unmittelbaren Einfluss auf die zukünftigen Ausgaben der privaten Krankenversicherungen.
Warum? Da die vertraglich garantieren Leistungsinhalte privater Krankenversicherungstarife von Seiten des Versicherers nicht reduziert werden können, müssen, damit kein finanzieller „Engpass“ entsteht, die steigenden Kosten durch Erhöhung der Einnahmen „ausgeglichen“ werden. Leben die Versicherten statistisch gesehen länger, so ist natürlich auch mit einer längeren Kostenbelastung für die PKV zu rechnen.
Neben den genannten Gründen gibt es jedoch auch vertraglich „fixierte“ Beitragsanpassungen. Beispielsweise bei privaten Krankenversicherungen für Kinder oder bei sogenannten „Ausbildungstarifen“. Hierbei handelt es sich meist um PKV-Tarife mit reduzierten Beiträgen für z.B. Kinder, Studenten oder Beamtenanfänger, wie Referendare. Meist werden diese Tarife ohne Altersrückstellungen kalkuliert. In der Regel wird nach Ablauf der im PKV-Vertrag vorgegebenen Frist oder aber auch bei Ende der Voraussetzungen für den Ausbildungstarif der Beitrag bedingungsgemäß angepasst. Dabei handelt es sich allerdings um im Vertragswerk festgelegte Zeitpunkte, die dadurch nicht unvorhergesehen eintreten, vorausgesetzt man kennt diese.
Anders verhält es sich mit Tarifen, die von vornherein zu niedrig kalkuliert wurden. Geht die ursprüngliche „Rechnung“ des Versicherers nicht auf, sind Beitragsanpassungen natürlich ein logischer Schritt.
Im §12b des VAG „Prämienänderungen in der Krankenversicherung; Treuhänder“ kann man unter anderem folgendes über die Vorgehensweise einer BAP erfahren (Auszug aus dem VAG – Stand 16.10.2010):
„(1)Bei der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung dürfen Prämienänderungen erst in Kraft gesetzt werden, nachdem ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Der Treuhänder hat zu prüfen, ob die Berechnung der Prämien mit den dafür bestehenden Rechtsvorschriften in Einklang steht. Dazu sind ihm sämtliche für die Prüfung der Prämienänderungen erforderlichen technischen Berechnungsgrundlagen einschließlich der hierfür benötigten kalkulatorischen Herleitungen und statistischen Nachweise vorzulegen. In den technischen Berechnungsgrundlagen sind die Grundsätze für die Berechnung der Prämien und Alterungsrückstellung einschließlich der verwendeten Rechnungsgrundlagen und mathematischen Formeln vollständig darzustellen. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 erfüllt sind. […]“
Fazit: Beitragserhöhungen in der PKV finden nicht ohne Grund statt. Allerdings sind alleine schon aufgrund der inflationären Entwicklung, der Veränderungen bei den Gesundheitskosten und der älter werdenden Bevölkerung, Beitragsanpassungen nicht zu vermeiden.
Was soll man jetzt bei einer Beitragserhöhung seiner PKV tun? Soll man jetzt kündigen?
Als erstes sollte gelten, nicht überstürzt oder unüberlegt handeln. Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung hat finanzielle Folgen. Z.B. könnten, je nachdem wann die PKV begonnen hat, unter Umständen die kompletten Altersrückstellungen verloren gehen. Zudem sollte ein „ständiger“ Wechsel von einem Krankenversicherer zum nächsten nie das Ziel sein.
Der „Weg“ zu einer für sich passenden privaten Krankenversicherung sollte immer auf Grundlage einer objektiven und rationalen Entscheidung gefällt werden. Machen Sie sich klar, dass der von Ihnen gewählte Versicherungsschutz unter Umständen ein Leben lang „genügen“ muss. Neu aufgetretene Erkrankungen können je nach Versicherer den Eintritt in eine neue private Krankenversicherung aufgrund von Risikozuschlägen oder gar Ausschlüssen schwieriger oder unmöglich machen.
Sehen Sie sich das „Kleingedruckte“, also die Versicherungsbedingungen noch einmal genauer an, und vergleichen Sie den Inhalt mit Ihren Wünschen an den Versicherungsschutz. Beispiele für mögliche Auswahlkriterien zur PKV finden Sie hier. Sollte Ihnen nach eingehender Prüfung Ihre jetzige Situation nicht zusagen, dann lassen Sie sich zunächst „Lösungsvorschläge“ von Ihrem bisherigen Versicherer unterbreiten. Sehen Sie sich dabei auch das Unternehmen sowie alle verfügbaren Tarifangebote noch einmal genau an.
Sollten Sie sich einen objektiven Marktvergleich zur privaten Krankenversicherung wünschen, achten Sie möglichst darauf, einen unabhängigen und vor allem spezialisiertenMakler aufzusuchen. Das Thema PKV ist extrem umfangreich und erfordert viel Fachwissen und Erfahrung. Zudem hat ein Versicherungsmakler die Möglichkeit eine sogenannte Risikovorabanfrage, also eine „Ausschreibung“ bei mehreren Gesellschaften mit Ihrem persönlichen „Risikoprofil“ zu tätigen und damit unterschiedliche Angebote einzuholen.
Egal ob Sie eher zu einem Versichererwechsel oder einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer bisherigen privaten Krankenversicherung tendieren, lassen Sie sich alle Vor- und Nachteile detailliert erklären, wägen Sie diese in aller Ruhe und ohne Zeitdruck ab, bevor Sie eine Entscheidung treffen.