Viele Personen stellen sich diese Frage gar nicht und wollen generell keine Selbstbeteiligung in Ihrem Krankenversicherungsvertrag haben. In manchen Fällen ist es jedoch aus wirtschaftlicher Sicht ratsam verschiedene Selbstbehaltsstufen miteinander zu vergleichen.
Hierzu ein Beispiel mit einem 25 Jahre alten, selbständigen Mann:
Die Prämie für einen ausgewählten Krankenversicherungstarif seiner Wahl (dient der reinen exemplarischen Darstellung), inklusive Pflegepflichtversicherung liegt bei rund € 480,- monatlich, wenn keine Selbstbeteiligung vereinbart wird.
Würde er sich für den gleichen Tarif mit einer Eigenbeteiligung entscheiden, würden die Beiträge wie folgt ausfallen:
Variante 1 mit € 600,- Selbstbehalt pro Jahr = monatliche Prämie rund € 390,-
Variante 2 mit € 1.200,- Selbstbehalt pro Jahr = monatliche Prämie rund € 338,-
Variante 3 mit € 3.000,- Selbstbehalt pro Jahr = monatliche Prämie rund € 165,-
Nun kann man den sogenannten Effektivbeitrag errechnen. Hierbei handelt es sich quasi um die Prämie, welche zu entrichten wäre, wenn die Selbstbeteiligung jedes Jahr voll ausgeschöpft wird.
[monatlicher Tarifbeitrag + (Jährliche Selbstbeteiligung / 12 Monate) = monatlicher Effektivbeitrag]
Bei Variante 1 würde der Effektivbeitrag bei € 440,- monatlich liegen [Monatsbeitrag (€ 390,-) + SB / 12 (€ 50,-)]. Bei Variante 2 € 438,- im Monat, und bei der Variante 3 € 415,- monatlich.
Doch so einfach ist es dann doch wieder nicht. Beachtet werden sollte natürlich auch für welche Bereiche die Selbstbeteiligung überhaupt anfällt oder ob sich diese im Alter automatisch reduziert.
Nehmen wir mal an der Selbstbehalt der Variante 2 bezieht sich nur auf den ambulanten Teil und die Selbstbeteiligung der Variante 3 auf alle Leistungen (ambulant, Zahn, stationär). Dann würde sich das in folgendem Beispiel so auswirken:
Der Versicherte wird im Krankenhaus behandelt. Es entstehen Kosten von € 5.000,-. Zusätzlich wird eine Zahnarztbehandlung durchgeführt. Kostenpunkt € 150,-
Da sich bei der Variante 2 die Selbstbeteiligung nur auf die ambulanten Leistungen bezieht bleibt der tatsächliche Effektivbeitrag in diesem Beispiel bei € 338,- wohingegen bei der Variante 3 der tatsächliche Effektivbeitrag bei € 415,- landet.
Natürlich werden Leistungen, die in den Bedingungen nicht oder nur teilweise versichert sind, auch nur dementsprechend an die Selbstbeteiligung angerechnet. Versichert beispielsweise ein Tarif die ambulante Psychotherapie nur zu 50%, so werden die Kosten hierfür auch nur zur Hälfte angerechnet.
Beispiel mit Variante 1: 20 psychotherapeutische Sitzungen a € 100,- ergibt eine Gesamtrechnung von € 2.000,-
Erstattungsfähig nach Tarif sind 50%, also € 1.000,-
Die jährliche Selbstbeteiligung des Tarifs liegt bei € 600,-
Höhe der Erstattung an den Versicherten in diesem Beispiel € 400,-
Beachten Sie bei der für Sie richtigen Variante unter anderem folgendes:
- Für welche Bereiche fällt die Selbstbeteiligung an?
- Reduziert sich diese ab einem bestimmten Alter?
- Kann man den Selbstbehalt ohne erneute Gesundheitsfragen wieder senken?
- Gibt es zusätzliche Selbstbeteiligungen im Tarif wie z.B. 50% für Psychotherapie oder andere Limitierungen (z.B. maximal € 2.500,- für Heilmittel, maximal 30 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr, Eurolimitierungen für Hilfsmittel, Zahnstaffel, Prozentuale Begrenzungen usw.)?
- Kann der Selbstbehalt neben der Prämie jedes Jahr finanziell voll getragen werden?
- Entfällt die Selbstbeteiligung für bestimmte Bereiche, wie z.B. für Vorsorgeuntersuchungen?
- Wie sieht die steuerliche Betrachtung des Beitrags und der Selbstbeteiligung aus?
Haben Sie weitere Fragen? Dann kontaktieren Sie mich einfach.