Wichtige oft vergessene Versicherungsthemen in der BU & PKV

02.02.2025 Thomas Schösser

Der Jahresanfang bietet einen guten Anlass um auf einige wichtige Versicherungsthemen zu erinnern. Ich möchte heute 3 wichtige Punkte aus verschiedenen Versicherungsbereichen hinweisen.

Um diese Themen wird es gehen:

 

  1. Ist die bestehende Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung noch ausreichend und bedarfsgerecht? Eine regelmäßige Überrüfung bietet Schutz vor Versorgungslücken
  2. Kinderversicherung – besser früher als zu spät an den Schutz der zukünftigen Arbeitskraft gedacht
  3. Ist der vereinbarte Leistungsausschluss oder Risikozuschlag noch gerechtfertigt?

 

Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankentagegeldversicherung – die Versicherung Ihrer persönlichen „Gelddruckmaschine“

 

Eine prägnante Beschreibung der Situation. Denn wenn Ihre Arbeitskraft (egal wie diese in der Praxis genau aussieht) aufgrund einer Erkrankung nicht mehr genutzt werden kann, so versiegt früher oder später auch das Gehalt / Einkommen, sprich der regelmäßige Geldfluss bleibt aus.

Die Arbeitskraft macht Arbeitsleistung möglich, die wiederrum Geld heranbringt. Man könnte also überspitzt sagen, Ihre Arbeitskraft ist die persönliche Gelddruckmaschine. Diese Gelddruckmaschine sollte für den Ausfall, durch Arbeitsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit bestens abgesichert sein.

Deshalb ist die jährliche Überprüfung, ob der persönlicher Bedarf und der Versicherungsschutz im Bereich der Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung noch passend ist, essenziell.

Krankentagegeldversicherung für PKV-Versicherte

 

Die Krankentagegeldversicherung ist ein wichtiger Zusatzbaustein der privaten Krankenversicherung (PKV). Sie sichert das Einkommen im Krankheitsfall (bei Arbeitsunfähigkeit) ab und verhindert finanzielle Engpässe bei längerer Arbeitsunfähigkeit.

Bei Angestellten ist sie optimalerweise so vereinbart, dass Sie genau dann zu leisten beginnt, wenn die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber endet.

Stimmt die Karenzzeit in der Krankentagegeldversicherung noch?

 

Die Karenzzeit in einer Krankentagegeldversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) bezeichnet den Zeitraum, der nach dem Beginn einer Krankheit vergehen muss, bevor die Zahlung der Leistung beginnt.

Da die reguläre Lohnfortzahlung in Deutschland für Arbeitnehmer 6 Wochen beträgt, haben viele hier eine Karenzzeit von 42 Tagen (6 Wochen * 7 Tage = 42) vereinbart.

Andere Karenzzeiten sind denkbar und machen gegebenenfalls bei Selbständigen und Freiberuflichen die in der Regel keine Lohnfortzahlung haben Sinn.

Aber auch bei Angestellten, die mit Ihrem Arbeitgeber eine besondere Vereinbarung getroffen haben, können anderweitige Karenzzeiten wählen.

Diese Karenzzeit kann und wird häufig individuell festgelegt. Auch die Abstufungen / Gliederung in unterschiedliche Karenzzeiten sind denkbar.

 

 

Höhe des versicherten Tagessatzes noch aktuell?

 

Passt die Höhe des versicherten Krankentagegeldes noch zur aktuellen Einkommenssituation? Eine jährliche Überprüfung kann helfen, Versorgungslücken zu vermeiden.

Eine Gehaltserhöhung oder eine berufliche Veränderung kann dazu führen, dass das vereinbarte Krankentagegeld nicht mehr ausreicht.

 

Wie hoch sollte der Tagessatz einer Krankentagegeldversicherung für privat Krankenversicherte sein?

 

Oft wird der Tagessatz nur anhand des Nettoeinkommens versichert. Das ist allerdings nicht bedarfsgerecht, denn im Krankheitsfall und nach Ende der Lohnfortzahlung gilt es nicht nur das Nettoeinkommen gegen Ausfall zu versichern; auch an die Beiträge für die private Krankenversicherung und private Pflegeversicherung gilt es zu denken! Ebenso darf der Beitrag der bestehenden Rentenversicherung nicht vergessen werden. Bedenken Sie auch, dass der Arbeitgeberzuschuss auch bei längerer Krankheit hierfür entfällt.

Da sich die Beiträge für alle genannten Bausteine regelmäßig erhöhen, wäre auch eine Anpassung des versicherten Tagessatzes in der Krankentagegeldversicherung unbedingt zu empfehlen. Ansonsten läuft man Gefahr Versorgungslücken im Krankheitsfall entstehen zu lassen.

 

Krankentagegeld auch für Angestellte und Selbständige GKV-Versicherte wichtig

 

Übrigens ist eine private Krankentagegeldversicherung auch für gesetzlich Krankenversicherte (GKV) wichtig. Das gesetzliche Krankengeld ist der Höhe nach limitiert und eine Versorgungslücke gegeben.

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Selbständige und Freiberuflicher nicht einmal ein Krankengeld innerhalb ihrer GKV vereinbart haben, da sie sich für den verminderten Beitragssatz in der GKV entschieden haben.

Somit sollte auch jeder in der GKV-Versicherter die Höhe seiner Versorgungslücke in diesem Bereich kennen, und mit einer privaten Zusatzversicherung, der Krankentagegeldversicherung schließen.

 

Einkommensabsicherung durch Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Lebenshaltungskosten steigen – Die Kaufkraft des Geldes nimmt stetig ab. Was vor Jahren ausreichend war, kann heute nicht mehr genügen.

Sie haben schon für den Fall der Berufsunfähigkeit vorgesorgt? Gut, wenn das der Fall ist. Auch hier sollte man regelmäßig überprüfen, ob der Schutz und die Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung noch passt.

Eine gute Nachricht: Es kann durchaus vorkommen, dass man für die Erhöhung einer vorhandenen Berufsunfähigkeitsversicherung nicht einmal erneute Gesundheitsfragen benötigt. Optionsrechte können in vielen Fällen helfen den Schutz anzupassen.

 

 

Fazit zur Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Warum ist eine jährliche Überprüfung wichtig?

Eine Erhöhung des Gehalts / Gewinns oder eine berufliche Veränderung kann dazu führen, dass das vereinbarte Krankentagegeld und die Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr genügen, um den gewohnten Lebensstandard im Falle von Arbeits- oder Berufsunfähigkeit zu halten.

Inflation und steigende Lebenshaltungskosten: Die Kaufkraft des Geldes nimmt stetig ab. Was vor Jahren ausreichend war, kann heute u.U. nicht mehr genügen.

Ebenso kann eine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge zu einer langsam anwachsenden Unterversorgung im Ernstfall führen.

Selbständigkeit oder berufliche Umstrukturierung: Wer von einer Angestelltentätigkeit in die Selbständigkeit wechselt oder umgekehrt, hat oft einen anderen Absicherungsbedarf.

Die jährliche Überprüfung der Krankentagegeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine einfache, aber wirksame Maßnahme, um finanzielle Sicherheit bei Krankheit zu gewährleisten. Durch eine regelmäßige Anpassung an die individuelle Einkommens- und Lebenssituation lässt sich vermeiden, dass im Krankheitsfall finanzielle Lücken entstehen.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen und / oder verändern, und möchten professionelle Unterstützung? Dann melden Sie sich gerne bei mir.

 

Kinder sollten so früh wie möglich versichert werden

 

Bei der Absicherung von Kindern wird häufig nur an die klassische Unfallversicherung gedacht. Doch denkt man das Thema zu Ende, so gibt es neben der Gefahr eine unfallbedingten Invalidität auch weitere Gründe weshalb ein Kind seine zukünftige Arbeitskraft verlieren könnte.

Wie bereits am Anfang des Artikels beschrieben ist auch schon bei Kindern an die Versicherung dieser „Gelddruckmaschine“, sprich der Arbeitskraft zu denken. Treten nämlich schon früh Diagnosen auf, so ist der spätere Abschluss z.B. einer Berufsunfähigkeitsversicherung gefährdet.

Beim Abschluss sind i.d.R. Gesundheitsfragen zu beantworten, und den Versicherer könnte deshalb bei entsprechenden vorherrschenden Diagnosen einen Leistungsausschluss, Risikozuschlag fordern, oder sogar den Abschluss einer wichtigen Versicherung wie beispielsweise einer Berufsunfähigkeitsversicherung BU komplett ablehnen.

Zum Glück bietet der Markt vielschichtige Angebote zu Versicherung von Kindern, und somit die Möglichkeit frühzeitig den guten Gesundheitszustand zu „konservieren“. Die Lösungsansätze könnten teilweise nicht unterschiedlicher sein. Doch macht es das auch interessant. Gerne können Sie sich bei mir melden um die Möglichkeiten der Kinderversicherung zu besprechen.

 

Überprüfung von Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen in der PKV und BU

 

Ein Risikozuschlag in der privaten Krankenversicherung (PKV) wird erhoben, wenn der Versicherer aufgrund gesundheitlicher Risiken eine höhere Prämie verlangt.

Diese Zuschläge können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen reduziert oder ganz aufgehoben werden. Nach § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Versicherte das Recht, eine Überprüfung ihres Risikozuschlags zu beantragen.

Auszug aus dem § 41 VVG (Stand 02.02.2025):
„§ 41 Herabsetzung der Prämie
Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird. (…)“

 

Warum ist die Überprüfung von Risikozuschlägen wichtig?

Gesundheitsverbesserung: Falls sich der Gesundheitszustand verbessert hat, entfällt möglicherweise die Grundlage für den Risikozuschlag. Eine Neubewertung / Überprüfung kann unter Umständen einen bestehenden Risikozuschlag reduzieren oder ganz entfallen lassen.

 

Welche Voraussetzungen müssen u.a. erfüllt sein?

• Nachweis der Risikominderung: Der Versicherte muss darlegen, dass das ursprüngliche Risiko nicht mehr besteht oder sich signifikant reduziert hat.
• Individuelle Vertragsbedingungen: Je nach Vereinbarung des Risikozuschlags kann es auch hier unterschiedliche Regelungen zur Neubewertung geben.

Ähnlich verhält es sich auch mit Leistungsausschlüssen. Um ein plastisches, einfaches Beispiel zu geben. Wird ein Leistungsausschluss für eine anstehende Zahnersatzbehandlung für einen bestimmten Zahn vereinbart, so kann nach der erfolgreichen Durchführung dieser Behandlung daran gedacht werden, an den Versicherer heranzutreten, und den Einschluss einer zukünftigen Behandlung für diesen (jetzt gesunden) Zahn zu beantragen…

 

Fazit zu bestehenden Leistungsausschlüssen und Risikozuschlägen

Die Überprüfung eines vereinbarten Risikozuschlags oder Leistungsausschlusses ist eine sinnvolle Maßnahme, um unberechtigte Mehrkosten und nicht mehr gerechtfertigte Leistungsausschlüsse zu vermeiden.

Haben Sie Fragen, Anmerkungen oder benötigen Sie Unterstützung? Dann freue ich mich auf Ihre Email oder Ihren Anruf