Beitragsrückerstattung

21.10.2009 Thomas Schösser

Einige Tarife sehen eine Rückvergütung bei Nichteinreichung von Rechnungen vor. Diese Regelungen sind oftmals an gewisse Voraussetzungen wie beispielsweise diverse Versicherungszeiten, lückenlose Beitragszahlung etc. gebunden.

Zudem wird zwischen vertraglich garantierten und erfolgsabhängigen Beitragrückerstattungen unterschieden. Die erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattungen können bei schlechten Geschäftsentwicklungen des Versicherers ganz oder teilweise ausfallen.

Die Höhe und Voraussetzungen der Beitragsrückerstattung wird im jeweiligen Vertragswerk geregelt.

Zu diesem Thema habe ich mehrere BLOG-Beiträge mit einigen Beispielen verfasst.