Im Jahr 2000 wurde der sogenannte „Gesetzliche Zuschlag“ für die substitutive private Krankenversicherung eingeführt (nicht alle Tarife sind davon betroffen). Zur tariflichen Altersrückstellung wird zusätzlich ein Prämienzuschlag von 10 Prozent erhoben.
Hiermit soll zukünftig ein Stück weit mehr für Beitragssteigerungen in der PKV vorgesorgt werden.