In Deutschland werden zur Erstellung der Privatarztrechnung die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte verwendet. Berechnet der Arzt mehr als normalerweise üblich, muss er dies begründen. Über die Höchstsätze der GOÄ darf ein Arzt nur abrechnen, wenn der Patient einer Honorarvereinbarung zugestimmt hat. Im Ausland gelten andere Bestimmungen.