Dieser Beitrag stellt den maximalen zu zahlenden Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung dar (Ausnahmen kann es unter anderem bei den sogenannten Zusatzbeiträgen geben). Dieser Höchstbeitrag errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem Beitragssatz der jeweiligen Kasse.
Es gibt einen sogenannten allgemeinen und ermäßigten prozentualen Beitragssatz. Vor dem Jahr 2015 hatten die Krankenkassen in gewissen Gesetzeskonstellationen (wurden regelmäßig geändert) die Möglichkeit einen sogenannten einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag von Ihren Mitgliedern zu verlangen.
Ab dem Jahr 2015 wurde der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag abgeschafft.
Krankenkassen können aber nun ab 2015 neben den prozentualen Beitragssätzen, zusätzlich einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Die Krankenkassen haben den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag ebenfalls als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen jedes Mitglieds zu erheben (kassenindividueller Zusatzbeitragssatz).
Hier finden Sie einen Link zur historischen Entwicklung des Höchstbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung.