MBKK

21.10.2009 Thomas Schösser

Abkürzung für Musterbedingungen der Krankheitskostenversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Vorlage / Empfehlung des PKV-Verbandes.

Viele Versicherer (nicht alle) verwenden zu Erstellung ihres Vertragswerkes eine Dreier-Kombination (MB/KK – Teil II – Tarif), bestehend aus den Musterbedingungen, welcher durch den zweiten Teil vom jeweiligen PKV-Unternehmen erweitert werden kann.

Das dann vom Versicherer erstellte Vertragswerk ist neben den Gesetzen wie z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Versicherungsvertragsgesetz, –aufsichtsgesetz (VVG/VAG) die Grundlage für den eigentlichen Tarif.

Einige Private Krankenversicherer sind dazu übergegangen nur noch zwei Bedingungsteile als Vertragsgrundlage zu verwenden (Allgemeiner Teil und Tarif). Auch hier müssen jedoch die gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. die Inhalte des Versicherungsvertragsgesetzes berücksichtigt werden…

Die MB/KK 2009 (Stand 01. Januar 2009, sowie Stand Mai 2013) können Sie gerne im Downloadbereich einsehen.