Eine Art der Krankenversicherung die ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz ersetzen kann.
Ein Beispiel für einen „teilweisen“ Ersatz wäre, wenn ein Krankheitskostenvollvertrag aufgrund diverser Vorerkrankungen den gesamten Zahnersatzbereich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen hätte. Trotz dieser erheblichen Einschränkung wäre der Begriff der substitutiven Krankenversicherung noch gegeben.
Typische Zusatzversicherungen als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung wie beispielsweise eine stationäre, Zahn oder ambulante Ergänzungsdeckung zur GKV, sind demnach keine substitutive Krankenversicherung.