Mit der Versicherungspflichtgrenze in der GKV ist eigentlich die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze gemeint. Ein Angestellter / eine Angestellte muss erst über diesen Betrag hinaus verdienen um einen Systemwechsel von der GKV zur PKV einleiten zu können; denn erst dann besteht für Angestellte i.d.R. eine Versicherungsfreiheit in der GKV.
Deshalb wird umgangssprachlich von der Versicherungspflichtgrenze gesprochen.