Zahnstaffel

21.10.2009 Thomas Schösser

Fast alle Tarife sehen eine Euro-Limitierung im Bereich der Zahnleistungen in den ersten Versicherungsjahren vor. Ein Beispiel hierfür wäre eine Beschränkung der erstattungsfähigen Kosten in den ersten 6 Jahren auf € 10.000,-. Manche Bedingungen  sehen eine Einschränkung der Zahnstaffel z.B. nur für Zahnersatz-, Inlay-, Kieferorthopädie- aber nicht für Zahnbehandlungskosten vor. Hier gibt es die unterschiedlichsten Ausgestaltungsformen.

Achten Sie unter anderem darauf, ob die Begrenzungen der Zahnstaffel nach einem Unfallereignis wegfallen. Zudem ist eine generelle Erstattungslimitierung in Euroform auch nach Ablauf der Zahnstaffelfrist möglich (z.B. Maximale Erstattung für Zahnersatz € 2.000,- pro Jahr).

Der Grund für die Einführung dieser Begrenzungsregeln ist ein vom Versicherer gewollter Kostenschutz für den jeweiligen Tarif.